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Eine Methode für alle Fälle. 2. Wissenschaftliche Vergleiche

Im letzten Artikel hatte ich ein paar Beispiele für alltägliche Vergleiche angeführt: Wer beispielsweise einkauft, vergleicht. Auch Wissenschaftler vergleichen – und zwar nicht nur, wenn sie einkaufen.

Wissenschaftler vergleichen, wenn sie bei der Arbeit sind, wenn sie also wissenschaftliche Aussagen produzieren. Dabei spielt die Unterschiedung zwischen Natur-, Geistes-, oder Sozialwissenschaftler keine Rolle: Was sie alle eint, ist das Bemühen um wissenschaftliche Aussagen; das sind Aussagen, die sich – unter anderem – durch Objektivität, Reliabilität und Validität auszeichnen sollen. Ob eine Aussage wissenschaftlich ist, ob sie also objektiv, reliabel und valide ist, können wir überprüfen, wenn wir vergleichen:

Objektivität“ bezeichnet das Ausmaß, in dem mehrere Prüfer bei der Untersuchung desselben Gegenstandes übereinstimmen.[1] Ob Übereinstimmung vorliegt und ob derselbe Gegenstand untersucht wird, erkennt man durch die Vergleichsmethode.


Reliabilität“ bezeichnet das „Ausmaß …, in dem wiederholte Messungen eines Objektes mit einem Meßinstrument die gleichen Werte liefern.“[2] Ob die Messungen die gleichen Werte liefern erkennt man durch die Vergleichsmethode. Und eine Messung ist nichts anderes als die Anwendung der Vergleichsmethode.


„(Interne) Validität“ bezeichnet das Ausmaß, in dem Veränderungen der abhängigen Variable ausschließlich durch Veränderungen der unabhängigen Variable bedingt sind; Störeinflüsse also ausgeschlossen werden können.[3] Eine Veränderung, d.h. die Ungleichheit eines Gegenstandes zu zwei Zeitpunkten, erkennen wir durch die Vergleichsmethode.

Ohne die Vergleichsmethode ist auch wissenschaftliches Arbeiten nicht möglich. Und der Einsatz der Vergleichemethode beschränkt sich nicht auf die Feststellung der drei Gütekriterien: Jeder Naturwissenschaftler, der eine Messung durchführt, vergleicht. Und etliche Wissenschaften führen die Methode schon in ihrem Namen, z.B. die  Vergleichenden Literaturwissenschaften oder die Vergleichenden Rechtswissenschaften.


Fortsetzung folgt! Im nächsten Beitrag: „denn sie wissen nicht, was sie tun …“

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[1] Vgl. Häcker, H., Objektivität, 1998, S. 589.

[2] Schnell, R./Hill, P. B./Esser, E., Methoden, 1999, S. 145.

[3] Vgl. Bay, R. H./Lück, H. E., Forschungspraxis, 1981, S. 50.